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Oberwiesenthal: Bürgermeisterwahl 2014 war rechtens

„Ende Oktober 2014 wurde Mirko Ernst (FDP) erneut zum Stadtoberhaupt in Oberwiesenthal gewählt. Dagegen klagte ein Bürger der Stadt. Begründung: Ernst habe mit Falschaussagen die Wähler getäuscht. Vorm Verwaltungsgericht Chemnitz bekam der Mann zunächst Recht. Die Wahl sollte annulliert werden. Am Dienstag hob das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Entscheidung jedoch auf. Die Bürgermeisterwahl in Oberwiesenthal vom 26. Oktober 2014 ist gültig. Diese Entscheidung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag getroffen. Damit wies das Gericht die Klage eines Oberwiesenthalers gegen die Wiederwahl des Bürgermeisters Mirko Ernst ab. Das OVG räumte in dem Fall keine Revisionsmöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht ein – gegen diese Entscheidung kann der Kläger Widerspruch einlegen. Hintergrund des Ganzen ist ein fast drei Jahre währender Rechtsstreit: 2013 hatte Bürgermeister Mirko Ernst dem klagenden Oberwiesenthaler öffentlich vorgeworfen, an einer langwierigen Sperrung der B95 Schuld gewesen zu sein. Dieser stellte Strafanzeige wegen Beleidigung sowie Falschaussage und sah in den Anschuldigungen eine unzulässige Beeinflussung der Wahl. Vom Verwaltungsgericht Chemnitz bekam der Kläger zunächst Recht: die Wahl sollte für ungültig erklärt werden.  Die Richter am Oberverwaltungsgericht konnten jedoch keinen Zusammenhang zwischen den Aussagen des Bürgermeisters und der Wahl erkennen. Deshalb wiesen sie die Klage am Dienstag ab. “ Quelle und Text: mdr.de Bürgermeisterwahl 2014 war rechtens